
Sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe im Bergischen Land
Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus Remscheid. Wir übernehmen Ihre Pflichten nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.
Leistungen
Vollständige Betreuung oder einzelne Bereiche nach Bedarf.
Sicherheitstechnische Betreuung
Regelbetreuung nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2.
Gefährdungsbeurteilungen
Nach § 5 ArbSchG, inklusive psychischer Belastung.
Externer Brandschutzbeauftragter
Bestellung, Begehungen, Brandschutzordnung.
Flucht- und Rettungspläne
Erstellung nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601.
Unterweisungen und Schulungen
Jährliche Pflichtunterweisungen, dokumentiert und nachweisbar.
Inhouse-Staplerschulung
Durch einen von der VBG zertifizierten Ausbilder.

In den Betrieben muss auch gearbeitet werden. Arbeitssicherheit darf die Leute nicht vom Arbeiten abhalten, rechtskonform muss sie trotzdem sein. Manfred Guski, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Anlässe für eine Beauftragung
Auflage der Berufsgenossenschaft
Nach einer Begehung wird eine Gefährdungsbeurteilung gefordert, meist mit Frist.
Wechsel der Betreuung
Die bestehende Betreuung soll neu vergeben werden.
Prüfung der Dokumentation
Unterweisungen und Prüffristen sollen aktualisiert werden.
Ablauf der Zusammenarbeit
Erstgespräch
Telefonische Klärung der Pflichten und des Betreuungsumfangs.
Begehung
Aufnahme der Arbeitsplätze vor Ort.
Beurteilung
Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenliste.
Laufende Betreuung
Feste Einsatzzeiten und Überwachung der Fristen.
Ihre Ansprechpartner
Manfred Guski
Inhaber, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betreut seit über zwanzig Jahren mittelständische Betriebe im Bergischen Land, mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Von der VBG zertifizierter Staplerfahrerausbilder
- Dozent für VBG-Schulungen im Bereich Zeitarbeit
Torsten Guski
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Übernimmt Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Weitere Qualifikationen bitte ergänzen

Einzugsgebiet
Von Remscheid aus betreuen wir Betriebe im gesamten Bergischen Land.
Häufige Fragen
Wie schnell ist ein Ortstermin möglich?
Gilt die Betreuungspflicht auch für kleine Betriebe?
Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung?
Ist ein Wechsel der bestehenden Betreuung möglich?
Erstgespräch vereinbaren
Im Telefonat klären wir, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten. Etwa 15 Minuten, kostenlos.