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Zwei Personen in Warnwesten bei einer Begehung in einer Werkhalle
Quelle: KI

Sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe im Bergischen Land

Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus Remscheid. Wir übernehmen Ihre Pflichten nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.

Über 20 JahreSicherheitstechnische Betreuung
Zwei FachkräfteDerselbe Ansprechpartner
Bergisches LandKurze Anfahrt aus Remscheid

Leistungen

Vollständige Betreuung oder einzelne Bereiche nach Bedarf.

Sicherheitstechnische Betreuung

Regelbetreuung nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2.

Gefährdungsbeurteilungen

Nach § 5 ArbSchG, inklusive psychischer Belastung.

Externer Brandschutzbeauftragter

Bestellung, Begehungen, Brandschutzordnung.

Flucht- und Rettungspläne

Erstellung nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601.

Unterweisungen und Schulungen

Jährliche Pflichtunterweisungen, dokumentiert und nachweisbar.

Inhouse-Staplerschulung

Durch einen von der VBG zertifizierten Ausbilder.

Produktionshalle nach Schichtende
Quelle: KI
In den Betrieben muss auch gearbeitet werden. Arbeitssicherheit darf die Leute nicht vom Arbeiten abhalten, rechtskonform muss sie trotzdem sein. Manfred Guski, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Anlässe für eine Beauftragung

Auflage der Berufsgenossenschaft

Nach einer Begehung wird eine Gefährdungsbeurteilung gefordert, meist mit Frist.

Wechsel der Betreuung

Die bestehende Betreuung soll neu vergeben werden.

Prüfung der Dokumentation

Unterweisungen und Prüffristen sollen aktualisiert werden.

Ablauf der Zusammenarbeit

01

Erstgespräch

Telefonische Klärung der Pflichten und des Betreuungsumfangs.

02

Begehung

Aufnahme der Arbeitsplätze vor Ort.

03

Beurteilung

Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenliste.

04

Laufende Betreuung

Feste Einsatzzeiten und Überwachung der Fristen.

Ihre Ansprechpartner

Manfred Guski

Inhaber, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betreut seit über zwanzig Jahren mittelständische Betriebe im Bergischen Land, mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung.

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Von der VBG zertifizierter Staplerfahrerausbilder
  • Dozent für VBG-Schulungen im Bereich Zeitarbeit

Torsten Guski

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Übernimmt Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen.

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Weitere Qualifikationen bitte ergänzen
Luftbild eines Gewerbegebiets im Bergischen Land
Quelle: KI

Einzugsgebiet

Von Remscheid aus betreuen wir Betriebe im gesamten Bergischen Land.

Remscheid Sitz Solingen 15 km Wuppertal 15 km Hückeswagen 12 km Wermelskirchen 12 km Radevormwald 12 km Wipperfürth 20 km Bergisch Gladbach 30 km

Häufige Fragen

Wie schnell ist ein Ortstermin möglich?
Das klären wir im Telefonat. Da wir aus Remscheid kommen und im Bergischen Land keine langen Anfahrten haben, ist ein Ortstermin in der Regel noch in derselben Woche möglich.
Gilt die Betreuungspflicht auch für kleine Betriebe?
Ja. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG gilt ab dem ersten Beschäftigten, und nach § 6 ASiG muss jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Unterschiedlich ist allein der Umfang: Die DGUV Vorschrift 2 sieht für kleine Betriebe deutlich geringere Einsatzzeiten vor.
Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung?
Das richtet sich nach der Größe Ihres Betriebs und nach der Betreuungsgruppe, der Sie nach DGUV Vorschrift 2 zugeordnet sind. Daraus ergibt sich eine jährliche Einsatzzeit, die von der Zahl der Beschäftigten und der Gefährdung Ihrer Branche abhängt. Auf dieser Grundlage vereinbaren wir entweder eine Abrechnung nach geleisteten Stunden oder eine feste Jahrespauschale. Was in Ihrem Fall gilt, können wir Ihnen in der Regel schon im Telefonat sagen.
Ist ein Wechsel der bestehenden Betreuung möglich?
Ja. Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist an keine Mindestlaufzeit gebunden. Die bisherige Bestellung wird widerrufen, die Übergabe der Unterlagen übernehmen wir.

Erstgespräch vereinbaren

Im Telefonat klären wir, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten. Etwa 15 Minuten, kostenlos.